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Spenden oder Zuwendungen
Die BSG Nordwalde e. V. kann grundsätzlich von jeder Person (natürlich oder juristisch) Spenden annehmen, die aus jeder Art von Vermögenswerten (Geld und/oder Sachwerte) bestehen können.
Gemeinnütziges Engagement kann durchaus mit eigenen, nicht unerheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden werden. Bei Zuwendungen an einen gemeinnützigen Verein wie die BSG Nordwalde, besteht die Möglichkeit beim Finanzamt gegen Vorlage einer Spendenbescheinigung die Zuwendung als Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen.
Spenden an uns werden im Sinne unserer gemeinnützigen Satzung verwendet, Spenden sind Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung bestimmt sind und sind jederzeit einfachs sowie formlos in jeder beliebigen Höhe möglich.
Als gemeinnütziger Verein mit seinen Wurzeln aus dem Versehrtensport und aktiv in den Bereichen Inklusion, Integration und Sport ist die BSG Nordwalde e. V. u. a. auf Ihre externe Hilfe und Unterstützung angewiesen.